Der Rechtsanwalt (m/w/d)
Die Entscheidung, welcher Weg nach dem 2. Juristischen Staatsexamen eingeschlagen werden sollte, ist nicht immer leicht. Eigene Präferenzen, Ratschläge/Erfahrungen von Familie und Freunden haben eine enorme Bedeutung bei der Berufswahl. Am Ende eines Berufslebens möchte man zurückblicken und sagen können ja, das war die richtige Wahl!
Warum entscheidet man sich für den Beruf als Rechtsanwalt?
Grundsätzlich gibt es ein Kriterium, was den Anwaltsberuf eindeutig von den Berufen als Notar, Jurist in Wirtschaftsunternehmen, Richter etc. abhebt, nämlich Freiheit im Denken, Unabhängigkeit von der Obrigkeit, die Möglichkeit, Ideen in die Praxis umzusetzen. Kreativität wird im Anwaltsberuf nicht „bestraft“, sondern geschätzt und gefördert.
Aufgaben und Aufgabenbereiche eines Rechtsanwalts
Als Rechtsanwalt konstruktiv und eigenverantwortlich zu gestalten und zu arbeiten, im direkten Kontakt mit den Mandanten zu stehen, sich vor Gericht für diese einzusetzen und Lösungswege aufzuzeigen, welche das Gesetz nicht ausdrücklich vorsieht, und damit Überraschungsmomente herbeizuführen, schafft Zufriedenheit und lässt die Freude am ausgeübten Beruf wachsen.
Im Anwaltsberuf gefragt sind neben fundierten juristischen Kenntnissen vor allem Entscheidungsfreudigkeit, Kreativität, Mut und Entschlossenheit, sich für eine Sache einzusetzen, Freude am Umgang mit Menschen, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen sowie der Wille und die Bereitschaft, ständig dazuzulernen.
Der Anwalt ist ein „Problemlöser“, vergleichbar einem Sozialarbeiter, nur auf einer anderen Ebene. Wer nicht einmal in der Lage ist, seine eigenen Probleme vernünftig zu lösen, dem ist vom Anwaltsberuf abzuraten.
Nicht immer läuft alles nach Plan. Freud und Leid liegen gerade auch im Beruf des Rechtsanwalts nah beieinander. Die Fallgestaltungen sind so vielfältig wie das Leben. Kein Beratungsgespräch ist wie das andere, keine Gerichtsverhandlung wie die andere, kein Schriftsatz wie der andere, all das hält den Arbeitsalltag lebendig und fordert zwingend die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung sowie Anpassungsfähigkeit an den Lauf der Zeit und die Probleme der Mandanten. Ein hohes Maß an Leidenschaft und Einsatzbereitschaft sind gefragt!
Doch nicht jeder Jurist ist geeignet für den Beruf als Rechtsanwalt. Welche Fähigkeiten sollte man mitbringen, welche Kriterien gibt es für den Erfolg im Anwaltsberuf?
Rechtsanwalt – Kompetenzen und Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen, welche im Studium gelehrt werden, wie materielles und prozessuales Recht, das Verfassen von Schriftsätzen in klarer und aussagekräftiger Sprache gehören zum Anwaltsberuf eine schnelle Auffassungsgabe und ein zügiges Arbeitstempo.
Trotz bzw. gerade, wenn rasches Handeln gefragt ist, darf die Sorgfalt nicht auf der Strecke bleiben, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Es gilt nicht nur, das Mögliche für den Mandanten zu erreichen, sondern das Beste!
Das Interesse und das Know-how eines Rechtsanwalts sollte breit gefächert sein, da die Fallgestaltung und Falllösung oft über die Grenzen eines Rechtsgebietes hinausgehen und mehrere weitere Rechtsgebiete mit einschließt, welche berücksichtigt werden müssen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Gleichzeitig ist jede Kanzlei ein Wirtschaftsunternehmen, d.h. Rentabilität und Liquidität spielen genauso eine Rolle wie fundierte juristische Kenntnisse. Ein ständiges „Verzetteln“ kann einen immensen wirtschaftlichen Schaden auslösen. Eine Rechtsanwaltskanzlei ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss als solches gesehen, geführt und verstanden werden.
Gute Gründe, um Rechtsanwalt zu werden
Das Berufsbild hat viele verschiedenen Facetten und Bereiche, die es möglich machen, über den Tellerrand hinauszublicken, um so den Rechtsanwalt in seinem Beruf als strategischen Player wahrzunehmen und erleben zu können. Trauen Sie sich!
Im Gegensatz zum Beamten, Notar oder Richter ist der Anwalt auch Unternehmer. Voraussetzung dafür ist ein gewisses Maß an wirtschaftlichem Denken. Wem dies nicht liegt, sollte besser die Finger vom Anwaltsberuf lassen.
Entweder man ist mit Leib und Seele Anwalt. Oder man sucht sich besser einen ruhigeren Beruf. Denn Tatkraft und Leidenschaft gehören einfach dazu, damit die Berufsausübung Freude macht. Wer den Anwaltsberuf nur als bloßen Job zum Geldverdienen sieht, wird am Anwaltsberuf vermutlich wenig Freude haben. Wer dagegen die nötige Begeisterung
für den Anwaltsberuf mitbringt, dem steht jedoch ein erfülltes Berufsleben bevor.
Wen der Anwaltsberuf erst einmal „gepackt“ hat, dem fällt es schwer, wieder loszulassen. Deshalb üben viele Anwälte ihren Beruf auch noch nach Erreichen des Rentenalters aus, weniger aus finanziellen Gründen, sondern ganz einfach deshalb, weil sie ihren Beruf lieben. Der Seniorchef unserer Kanzlei (Jahrgang 1949) ist das beste Beispiel dafür!
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