Fachgebiet „Erbrecht“
Erbfolge regeln und Erbe antreten!
Der Tod gehört wie die Geburt zum Leben eines jeden Menschen.
Die Rechtsfolgen hiervon sind äußerst diffizil und umfangreich.
Jeder sollte sich bereits vor seinem Tod Gedanken machen, wie er seinen Nachlass verteilen will. Er sollte sich daher frühzeitig erbrechtlich beraten lassen und die für die Verteilung seines Nachlasses erforderlichen Schritte einleiten.
Der in vielen Fällen aufkommende „Streit um das Vermögen“ kann hierdurch „eingedämmt“, in vielen Fällen sogar ausgeschlossen werden.
Unabhängig davon stellen sich im Falle des Todes eines Menschen eine Vielzahl von Fragen:
- Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn kein Testament/Erbvertrag errichtet wurde?
- Welche Haftungsrisiken bestehen für den Erben?
- Worauf ist zu achten, wenn es mehrere Erben gibt?
- Wie läuft eine Testamentseröffnung ab?
- Bin ich gezwungen, die Erbschaft anzunehmen oder habe ich die Möglichkeit, sie auszuschlagen?
- Wie verhalte ich mich gegenüber Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten?
- Was ist ein Erbschein und wann benötige ich einen?
- Welche Schritte müssen nach einem Todesfall eingeleitet werden?