Fachgebiet „Kindschaftsrecht“
Das Kindschaftsrecht umfasst alle familienrechtlichen Regelungen und Vorschriften, die die Beziehungen zwischen Kind und dessen Familie anbelangen. Was zunächst sehr trocken klingt, existiert in der Praxis in den unterschiedlichsten Formen und Farben. Natürlich gibt es weiterhin die „klassische“ Familie mit verheirateten Eltern. Aber immer mehr Eltern leben auch ohne Trauschein zusammen, es bestehen mehr Patchworkfamilien, alleinerziehende Elternteile wie auch Elternteile mit Adoptiv- und Pflegekinder. In dieser Vielfalt bestehen verschiedene Rechte und Pflichten unter allen Beteiligten, die teilweise ein schwer durchschaubares Dickicht für die häufig emotional Beteiligten bilden. Ob es um das Themenfeld der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts, der Unterhaltspflichten, einer Adoption oder des Namensrechts geht: unser Ziel ist es Sie kompetent und emphatisch mit einem kühlen Kopf zu beraten und zu vertreten. Dabei behalten wir trotz aller Parteilichkeit für unsere Mandantschaft das gesamte System der Familie im Blick und stellen das Kindeswohl in den Vordergrund.