Fachgebiet „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
Wir beraten sowohl Mieter als auch Vermieter, wenn es darum geht, seine Rechte im Zusammenhang mit Wohnraum-Mietverhältnissen und Gewerberaum-Mietverhältnissen wahrzunehmen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung von Mietverträgen sowie bei der Anpassung von Mietverträgen an die aktuelle Rechtsprechung des BGH (insbesondere im Hinblick auf die „Schönheitsreparatur-Klauseln“).
Der Ablauf von Wohnungseigentümerversammlungen ist oft schwer nachzuvollziehen. Sind die gefassten Beschlüsse rechtmäßig?
Wir überprüfen dies für Sie!