Fachgebiet „Teilungsversteigerungen“
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft oder Erbengemeinschaft. Zuständig dafür ist nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger beim örtlich dafür zuständigen Zwangsversteigerungsgericht. Nicht jedes Amtsgericht hat eine Zwangsversteigerungsabteilung. In Mittelfranken gibt es vier Versteigerungsgerichte, nämlich das Amtsgericht Nürnberg, das Amtsgericht Fürth, das Amtsgericht Ansbach und das Amtsgericht Weißenburg. Antragsberechtigt ist jeder Miteigentümer bzw. Miterbe, der Erbteilserwerber, der Pfändungsgläubiger und der Testamentsvollstrecker. Ist der Miteigentumsanteil oder Erbteil mit einem Nießbrauch belastet, ist der Miteigentümer bzw. Miterbe nur gemeinsam mit dem Nießbraucher antragsberechtigt.
Das Teilungsversteigerungsverfahren erfordert neben Kenntnissen des Familienrechts bzw. Erbrechts besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Zwangsversteigerungsrechts, des Immobilienrechts und des Bankrechts. Dies ist wohl der Grund dafür, dass es nur wenige Anwälte gibt, die sich – wie Rechtsanwalt Hausmann – auf Teilungsversteigerungen spezialisiert haben.